Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1701
BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74 (https://dejure.org/1977,1701)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1977 - V ZR 253/74 (https://dejure.org/1977,1701)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1977 - V ZR 253/74 (https://dejure.org/1977,1701)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,1701) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nebenpflicht zur Übernahme einer Baulast - Umfang einer Baulastübernahme - Übernahme des Bauwichs auf das Nachbargrundstück - Verzicht auf Einhaltung des Bauwichs - Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung - Irrtum über die Geschäftsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1978, 695
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.04.1953 - II ZR 143/52

    Voraussetzungen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74
    Vielmehr dient die Ergänzung umgekehrt der Verwirklichung der beiderseits anerkannten und verfolgten Zwecke (BGHZ 9, 273, 278).
  • BGH, 22.01.1971 - V ZR 98/68

    Abschluss eines Bierlieferungsvertrages - Anspruch auf anteilsmäßige Freistellung

    Auszug aus BGH, 14.10.1977 - V ZR 253/74
    Diese Bedingungen einer richterlichen Leistungserweiterung wie auch die Rangordnung von unmittelbarer Vertragsauslegung, Vertragsergänzung und Anpassung der vertraglichen Beziehungen an eine von den Partnern nicht vorgestellte Lage (vgl. BGH WM 1971, 509, 510/11) dürfen im Bereich der Vertragsfreiheit nicht zugunsten der Lösung beiseitegesetzt werden, die notwendig und objektiv zumutbar erscheint; Treu und Glauben und die Verkehrssitte können Rechtspflichten nicht unabhängig vom Vertragswillen der Beteiligten begründen.
  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 2/96

    Kosten eines stationären Aufenthaltes beim sogenannten Krankenhauswandern von

    Der Anspruch der Klägerin ergibt sich jedoch aus einer ergänzenden Vertragsauslegung, also einer Vertragsauslegung mit dem Zweck, die Lücken der vertraglichen Regelung zu schließen; sie knüpft an die im Vertrag objektivierten Regelungen an und versteht diese als eine selbständige Rechtsquelle, aus der Regelungen für die offen gebliebenen Punkte abgeleitet werden können (vgl. - auch zum folgenden: BGHZ 125, 7, 17 f.; 90, 69, 73 ff.; 77, 301, 304; 40, 91, 103 ff.; 9, 273, 277; BGH NJW 1995, 1212, 1213 [BGH 31.01.1995 - XI ZR 56/94]; BGH NJW-RR 91, 177; BGH NJW 1978, 695 f. [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]; BGH WM 64, 234, 235; Münchener Komm/Mayer-Maly, Bürgerliches Gesetzbuch [BGB], Bd 1, 3. Aufl. 1993, § 157 Rdnr. 24 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl. 1996, § 157, Rdnr. 2 ff.).
  • BGH, 03.06.2002 - II ZR 4/00

    Heilung einer formunwirksamen Vereinbarung zwischen künftigen Miteigentümern

    Des weiteren liegt ein Verstoß des Beklagten gegen Treu und Glauben auch insofern nicht vor, als die Parteien bei Vertragsschluß von einer gleichmäßigen Bebaubarkeit der beiden Grundstückshälften ausgingen und dies Geschäftsgrundlage ihrer internen Abreden war (vgl. auch BGHZ 34, 32, 41; BGH, Urt. v. 19. November 1971 - V ZR 103/69, NJW 1972, 152; v. 14. Oktober 1977 - V ZR 253/74, NJW 1978, 695).
  • BGH, 04.02.2002 - II ZR 4/00

    Miteigentum - Kaufvertrag - Klausel - Aufteilung des Grundstücks -

    Des weiteren liegt ein Verstoß des Beklagten gegen Treu und Glauben auch insofern nicht vor, als die Parteien bei Vertragsschluß von einer gleichmäßigen Bebaubarkeit der beiden Grundstückshälften ausgingen und dies Geschäftsgrundlage ihrer internen Abreden war (vgl. auch BGHZ 34, 32, 41 [BGH 14.12.1960 - V ZR 40/60]; BGH, Urt. v. 19. November 1971 - V ZR 103/69, NJW 1972, 152; v. 14. Oktober 1977 - V ZR 253/74, NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.1993 - 3 L 1422/91

    Öffentliche Gewässer; Öffentlicher Gebrauch; Ufer; Gemeingebrauch; Fernmeldelinie

    Ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage kann ein Fehlen der Geschäftsgrundlage bedeuten, wenn ohne diesen beiderseitigen Irrtum der Vertrag nicht, wie geschehen, geschlossen worden wäre (BGHZ 25, 390/392 f.; 47, 376/380 f.; Urt. v. 14.10.1977, NJW 1978, 695; Palandt, BGB, 53. Aufl., § 242 Rdnr. 149 m. w. N.; vgl. auch Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 4. Aufl., § 60 Rdnr. 12 m. w. N.).

    Welche Folgen das Fehlen der Geschäftsgrundlage nach sich zieht, eine Auflösung des Vertrages oder seine Anpassung an die wirkliche Rechtslage (BGHZ 25, 395 m. w. N.; 47, 48/51 f. m. w. N.; Urt. v. 14.10.1977 a. a. O.; BGHZ 89, 226/238 f.; Palandt a. a. O., Rdnr. 130; Stelkens/Bonk/Sachs a. a. O.), bedarf hier keiner Entscheidung, zumal lediglich um einen Teil der von dem Kläger irrtümlich übernommenen Pflicht zur Kostentragung gestritten wird.

  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 202/78
    Es liegt damit eine echte unbewußte Lücke vor, die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu schließen ist (BGHZ 9, 273 ff.; BGH NJW 1975» S. 1116; BGH NJW 1978, S. 695 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Unter Beachtung und im Rahmen des mit der getroffenen Regelung verfolgten Sinnes und Zweckes wird das Landesarbeitsgericht somit zu ermitteln haben, was die Parteien bei vernünftiger Interessenabwägung nach Treu und Glauben für den nunmehr eingetretenen Pall vereinbart hätten, wenn er von ihnen bedacht worden wäre (BGHZ 9, 273 £277 £3 ; BGH NJW 1975 S. 1117; BGH NJW 1978, S. 695).

  • BGH, 01.02.1982 - III ZR 100/80

    Ergänzung eines Stromversorgungsvertrages im Wege der Auslegung - Nach

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74] und 1981, 219).
  • BGH, 19.06.1980 - III ZR 182/78

    Wertminderung des Eigentums durch die Verbreiterung des Bahndammes - Anspruch auf

    Bei einer erforderlichen Ergänzung des Vertragsinhalts ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie den von ihnen nicht geregelten Fall bedacht hätten (vgl. BGHZ 9, 273, 277 [BGH 22.04.1953 - II ZR 143/52]; BGH VersR 1972, 1041, 1142; WM 1972, 888/9; 1974, 75; 1976, 251, 253; NJW 1978, 695 [BGH 14.10.1977 - V ZR 253/74]).
  • LG Dessau-Roßlau, 19.03.2021 - 2 O 704/19

    Grundstückskaufvertrag: Schadensersatz des Käufers bei fehlender Bebaubarkeit

    Grundlage für eine Vertragsanpassung kann demnach auch sein, dass die Parteien des Kaufvertrags einem gemeinsamen Irrtum über die öffentlichen Voraussetzungen für die Bebaubarkeit des verkauften Grundstücks oblegen haben (vgl. BGH NJW 1978, 695).
  • OLG Dresden, 09.09.2005 - 8 U 804/05

    Ausschluss der Vergünstigung des § 8 Abs. 1 Satz 2 der

    Zwar kann die Geschäftsgrundlage gestört sein und im Einzelfall eine Vertragsanpassung erforderlich machen, wenn sich die beiderseitigen Vorstellungen von einer bestimmten Rechtslage als falsch erweisen (vgl. BGHZ 25, 393; BGH NJW 1978, 695, 696).
  • BGH, 18.06.1993 - V ZR 123/92

    Eintritt in Rechte und Pflichten aus einer Teilungserklärung bei Eigentumserwerb

    Die von den Partnern der Erwerbsverträge vereinbarte Regelung zur Übernahme der von der Klägerin selbst "bestellten" und durch Vormerkung gesicherten Verpflichtung in der Teilungserklärung zur Einräumung einer Dienstbarkeit nebst Übernahme der Vormerkung erlaubt hier den Schluß (vgl. Senatsurt. v. 14. Oktober 1977, V ZR 253/74, WM 1978, 167, 168), daß die Parteien redlicherweise eine Verpflichtung zur Bestellung des Durchfahrtsrechts vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der von der Klägerin in der Teilungserklärung getroffenen Regelung gekannt hätten.
  • LG Aachen, 02.11.2021 - 10 O 41/21
  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 387/81

    Anspruch auf Rückzahlung der Unterhaltsbeträge aufgrund eines vereinbarten

  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZR 200/78
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht